AGB
- Buchung ist erst nach Zahlungseingang bestätigt und fixiert!! Überweisung oder bar vorbeibringen!! Da eine Registrierkasse vorhanden ist, kann jede Buchung komplett in bar abgehandelt werden.
- Die Kaution (zwischen € 250,00 und € 1000,—) ist bei Abholung bzw Anlieferung in bar an uns zu übergeben und du bekommst diese wieder in bar zurück, sofern das Fahrzeug bei Rückgabe Schadenfrei, sauber (innen & außen), nicht geraucht, pünktlich und mit vollem Tank zurück gegeben wird
- Der Selbstbehalt beträgt je nach Fahrzeug zwischen € 250,— und € 1000,— und wird nur im Schadensfall separat in Rechnung gestellt, bei einem Totalschaden bis zu 5% des Brutto-Fahrzeug-Neupreises
- Zur Fahrzeugabholung muss ein gültiger Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden
- Stornogebühren:
- bis 7 Tage vor Mietbeginn 0% des Gesamtpreises laut Rechnung
- 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises laut Rechnung
- ab 2 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises laut Rechnung
- Der Differenzbetrag wird umgehend an den Kunden/Mieter zurückerstattet
- Kilometerpakete können im Vorfeld dazugebucht werden und sind günstiger als die evtl berechneten einzelnen Mehrkilometer
- Sollte das Fahrzeug-aus welchem Grund auch immer-zu spät zurückgebracht werden, wird für jede angefangene Stunde 15% des Tagespreises einbehalten bzw verrechnet
- Jedes Fahrzeug ist GPS überwacht und kann ausgelesen werden, vorallem zwecks Feststellung von unter anderem (verbotene Launchkontrollstarts, Auslandsfahrten usw)
- Absolutes Rauchverbot in allen Fahrzeugen
- Fahrzeugabholung ist in Trins 66, 6152 Trins, Lieferung auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich
- Du kannst dein Privatfahrzeug während der Mietdauer bei uns in der Halle oder am Parkplatz im freien Abstellen, es wird keine Haftung für Schäden aller Art übernommen
- Auslandsfahrten (Deutschland, Südtirol, Schweiz und Lichtenstein) können gestattet werden, müssen aber vor Mietbeginn bekannt gegeben werden und werden separat in Rechnung gestellt
- Zusatzfahrer können gestattet werden, sie müssen vor Mietbeginn bekanntgegeben werden und werden separat in Rechnung gestellt, KEIN Versicherungsschutz ohne Meldung
- Launchkontrollstarts, Rennstreckenbetrieb, das Ausschalten oder Deaktivieren von ESP und Driften sind strengstens untersagt
- Fahrzeuge dürfen nicht im Offroadbereich gefahren werden
- Reifen und Felgenschäden sind nicht mitversichert und sind separat zu bezahlen
- Das Mitführen von Hunden muss angekündigt werden, und wenn nur in eigens dafür vorgesehene Box (nicht jedes Fahrzeug ist geeignet)1